Der Oberrheingraben beherbergt eines der bedeutendsten Grundwasservorkommen in Mitteleuropa. Aus dem Wasserwerk Hausen an der Möhlin, einem Ortsteil der Stadt Bad Krozingen, versorgt die badenovaNETZE GmbH seit 1971 zahlreiche Kommunen im Umland sowie den Großteil der Stadt Freiburg mit Trinkwasser. Die Entnahme des Grundwassers musste nach dem Auslaufen der Bewilligung neu beantragt werden. Zur Erhöhung der Versorgungssicherheit wird zudem der Bau von zwei neuen Tiefbrunnen geplant. Die beantragte maximale Tagesfördermenge wird in diesem Zuge von bisher 60.000 auf 93.000 Kubikmeter Wasser erhöht, um Tagesspitzen – beispielsweise beim Ausfall eines anderen Wasserwerks – abdecken zu können. Auf diese Weise wird die Versorgungssicherheit erhöht.
Im Rahmen des Wasserrechtsantrags waren mehrere Prüfungen erforderlich, um die Verträglichkeit des Vorhabens mit den relevanten Umweltbelangen darzustellen. Die Untersuchungen lagen hierbei in den Händen von faktorgruen. Neben einem Bericht zur Umweltverträglichkeitsprüfung wurden ein landschaftspflegerischer Begleitplan sowie eine spezielle artenschutzrechtliche Prüfung erstellt. Für letztere war die Erfassung zahlreicher Artengruppen erforderlich (Brutvögel, Amphibien, Fische, Muscheln, Libellen, Schnecken). Die Kartierungen wurden durch faktorgruen sowie durch Partnerbüros durchgeführt. Zudem erfolgte eine Natura2000-Vorprüfung zur Beurteilung der Betroffenheit des Vogelschutzgebiets „Rheinniederung Neuenburg – Breisach“ und des FFH-Gebiets „Markgräfler Rheinebene von Neuenburg bis Breisach“.
Relevante Auswirkungen können sich insbesondere im Betrieb der Brunnen ergeben, da die Entnahme des Wassers eine Absenkung des Grundwasserspiegels bedingt. Die Absenkung ist am größten im direkten Umfeld der Brunnen und nimmt mit zunehmender Entfernung vom Wasserwerk ab. Es bildet sich ein sogenannter „Absenkungstrichter“ aus. Obwohl die beantragte Entnahmemenge Reservekapazitäten enthält und regulär nicht in dieser Höhe ausgeschöpft werden soll, mussten die Prüfungen die maximal denkbare Absenkung berücksichtigen.
Insgesamt umfasste der betrachtete Wirkbereich, also die Zone, in der es bei maximaler Entnahme zu einer zusätzlichen Absenkung kommen könnte, eine Fläche von knapp 4.000 Hektar. Innerhalb dieser Fläche wurden jene Bereiche in der Untersuchung vertieft untersucht, in denen aktuell ein Einfluss des Grundwassers auf Böden und Vegetation vorliegt oder möglich ist.
Für einzelne grundwasserabhängige Feuchtbiotope und Stillgewässer (Tümpel, Seen) waren im Ergebnis Veränderungen durch die Entnahme nicht auszuschließen. Aus diesem Grund wurden mehrere Vermeidungs- und Ausgleichsmaßnahmen erforderlich, um negative Beeinträchtigungen zu vermeiden bzw. auszugleichen. Hierbei handelte es sich beispielsweise um die Eintiefung von flachen Stillgewässern, Maßnahmen zum Schutz der besonders geschützten Großen Teichmuschel sowie um die Neuschaffung von Feuchtbiotopen.
Das Regierungspräsidium Freiburg hat nach Prüfung der Unterlagen die Weiterführung der Grundwasserentnahme bis zum Jahr 2050 genehmigt.